Mein Name ist Birgit Niendler und ich bin diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin. Nach der Matura beschloss ich einen sozialen Weg einzuschlagen. Die Absolvierung der Gesundheits- und Krankenpflegeschule am LKH-Klagenfurt erfolgte im Jahre 2003. Während meiner Tätigkeit als DGKP nahm ich stets an den gesetzlichen Fortbildungen für meine Berufsausübung teil. Zusätzlich absolvierte ich im Jahre 2017 den Weiterbildungslehrgang „Praxisanleitung“ nach §64 GuKG am KABEG Bildungszentrum in Klagenfurt. Praxisanleiter leiten Lernende in ihrem Berufsfeld an und begleiten sie. Sie können Lernsituationen planen, durchführen und auswerten und helfen Auszubildenden, ihr Wissen aus der Theorie in die Praxis umzusetzen.
Im Jahr 2020 wagte ich den Schritt in die Selbständigkeit als freiberufliche Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin im Bereich der mobilen Krankenpflege im Bezirk Völkermarkt.
Mein Ziel ist, dass hilfsbedürftige Menschen trotz ihrer Krankheit oder Alter Ihren wohlverdienten Lebensabend zuhause in Ihrer persönlichen Umgebung verbringen können. Durch meine 16jährige Berufserfahrung vor allem auf dem Gebiet der Altenpflege und der Hauskrankenpflege kann ich auf ein hohes fachliches und praktisches Wissen zurückgreifen.
Ich gehe auf Ihre Pflegebedürfnisse individuell ein und ermögliche es Ihnen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und fachgerechte Pflege und Betreuung zuhause zu erhalten.
Rufen Sie mich an unter 0664 192 90 95 – ich helfe Ihnen gerne.
Aufstehen aus liegender oder sitzender Position, Gehübungen, Transfer, Hinsetzen und Hinlegen, Betten eines immobilen Klienten, allgemeine Bewegungsübungen
Unterstützung beim Einnehmen der Mahlzeiten
Übernahme der speziellen Behandlungspflege (erfolgt immer nach ärztlicher Anordnung), diese beinhaltet:
Grundlage ist hier der §14, §15 und §16 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes.
Erhebung der Pflegebedürfnisse (Anamnese)
Pflegeplanung, Evaluierung und Pflegevisite
Durchführung der Pflegemaßnahmen
Dokumentation des Pflegeprozesses
Verbandswechsel durchführen
Medikamentendispensierung (Tages- oder Wochendispenser und Kontrolle der Einnahme)
Verabreichung von Medikamenten und Injektionen (subkutan, Insulin, Lovenox)
Durchführung der Blutzuckerkontrollen
Wundversorgung, Kontrolle des Heilungsfortschrittes, Beratung und Abstimmung mit dem Hausarzt oder Krankenhaus)
Durchführung administrativer Tätigkeiten für den Klienten:
Beantragung von Pflegegeld
Beratung und Hilfestellung bei der Anschaffung von Pflegehilfsmitteln (z.B. Duschhocker, Badewannensitz, Pflegebett, Pflegeutensilien, Inkontinenzversorgung).
Antrag zur Höherstellung des Pflegegeldes mit dem Hausarzt
Preise meiner Dienstleistungen:
Das Erstgespräch mit dem Klienten ist kostenlos, auch werden keine Anfahrtskosten verrechnet.
Die Aufnahme des Klienten inkl. das Anlegen der gesamten Pflegedokumentation (Betreuungsmappe) und der Pflegeplanung beträgt einmalig € 96 zuzüglich amtliches Kilometergeld von 0,42 € pro km.
Für die Grundpflege beträgt der Stundensatz € 28, die Mindestverrecheneinheit beträgt 30 Minuten, zuzüglich amtliches Kilometergeld von 0,42 € pro km. Danach wird jede angefangene ¼ Stunde mit € 7 verrechnet.
Für die spezielle Behandlungspflege beträgt der Stundensatz € 48, die Mindestverrecheneinheit beträgt 30 Minuten, zuzüglich amtliches Kilometergeld von 0,42 € pro km. Danach wird jede angefangene ¼ Stunde mit € 12 verrechnet.
Für administrative Tätigkeiten beträgt der Stundensatz € 48, zuzüglich amtliches Kilometergeld von 0,42 € pro km. Danach wird jede angefangene ¼ Stunde mit € 12 verrechnet.
Zuschläge für Sonn- und Feiertage betragen 40%.
Die Preise sind als freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 35 Abs.1 Z 1 in Verbindung mit dem § 11 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes umsatzsteuerfrei. „Unecht steuerbefreite Umsätze gem.§ 6 Abs. 1 Z 19“.
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